JAGD UND WALD

Unzulänglichkeiten des Jagdrechtes

 

Ein wichtiges Hindernis für eine wirkungsvolle Bejagung, besonders des Rehwildes ist die Festlegung der jährlichen Jagdzeiten. Das einzige vernünftige Kriterium für eine jahreszeitliche Begrenzung der Bejagung ist die Absicht, geborene oder ungeborene Jungtiere nicht durch Tötung des Muttertieres unkontrollierten Qualen auszusetzen. Diesem Bemühen entspricht die Schonzeit für erwachsene weibliche Rehe (Geißen) vom 1. Februar bis zum 31. August. Der Rehbock dagegen hat Schonzeit vom 16. Oktober bis zum 15. Mai. Als Grund für diese Regelung wird immer angegeben (z.B. Borchert), dass in dieser Zeit die Böcke, weil sie kein Geweih tragen, von den Jägern zu leicht mit den dann geschützten Geißen verwechselt würden. Dieses Argument ist aber nur vorgeschoben, denn bekanntlich haben die meisten Säugetiere außer Geweihen auch noch andere Geschlechtsmerkmale, an denen sich der Jäger orientieren könnte. Tatsächlich geht es darum, sicher zu stellen, dass kein Rehbock ohne Trophäe, also "waffenlos" erlegt wird. Dies gälte als "unweidmännisch". Man möchte das Wild im fairen Zweikampf mit "gleichen Chancen" erlegen. Was die Rehe von diesem Angebot halten, ist nicht bekannt, aber der Verdacht liegt sehr nahe, dass ihnen an dieser Regelung nur wenig liegt.

Nun bräuchte man solches Brauchtum nicht weiter ernst zu nehmen, wenn es nicht Folgen für die Erfüllung eines waldverträglichen Abschusses hätte. Die Folge ist aber, dass nur während der sechs Wochen vom 1. September bis zum 15. Oktober alle "Sorten" von Rehen geschossen werden dürfen. Während der gesamten anderen Jagdzeiten sind immer entweder nur Kitze oder Schmalrehe (junge Weibchen) und Böcke oder Kitze, Schmalrehe und Geißen (adulte Weibchen) frei. Dadurch werden die Tiere zwar fast das ganze Jahr über durch Bejagung beunruhigt, aber die Jäger können nie alle Schussgelegenheiten nutzen. Die Jagd wird sehr ineffizient.

Auch der Bundesrat hat auf Antrag des Bundeslandes Hamburg am 17.2.1995 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Dieser wurde aber leider vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Borchert) nicht akzeptiert, "weil dies zur Folge hätte, dass bei Drückjagden nach dem 15.10. das Rehwild nicht einwandfrei angesprochen und damit nicht selektiv erlegt würde. "Dies", so heißt es weiter, "würde auch unserem Verständnis von der Verpflichtung der Jäger zur Hege des Wildes und zur Beachtung der Grundsätze der Weidgerechtigkeit widersprechen".

So scheint in Deutschland weiterhin das merkwürdige Hobby eines verschwindend geringen Anteils der Bevölkerung politisch höher bewertet zu werden als der Schutz des Eigentums, die Möglichkeit zu naturverträglichem Waldbau, die Funktionsfähigkeit der Schutzwälder und das dringende Anliegen des BUND und der anderen Großen Naturschutzverbände, der forstlichen Fachverbände und des progressiven Ökologischen Jagdvereines.

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