Die 6 Helsinki-Kriterien
als Grundlage für das PEFC

1. Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen
Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen

2. Erhaltung der Gesundheit und Vielfalt von Forstökosystemen

3. Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion
der Wälder (Holz- und Nichtholz)

4. Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung
der Biologischen Vielfalt in Waldökosystemen

5. Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen
bei der Waldbewirtschaftung (vor allem Boden und Wasser)

6. Erhaltung sonstiger sozio-ökonomischer Funktionen
und Bedingungen

Beschlossen 1993 in Helsinki von den EU-Forstministern
auf der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder Europas


Kritische Anmerkungen zu den
Helsinki-Kriterien

Allgemeines:

Sämtliche Prinzipien sind so allgemein formuliert,
daß ihre Einhaltung nicht objektiv überprüft werden kann.
Sie stellen außerdem solche Allgemeinplätze dar,
daß sich wohl auch vor der Gründung von PEFC
kein Förster gefunden hätte, der nicht behauptet hätte,
er halte diese Forderungen ein.
Sie enthalten auch in ihrer unpräzisen Form keine einzige Vorgabe,
die über die zwingenden Regelungen des deutschen Waldgesetzes hinaus gehen.
Nichts wird gesagt über Sozialbindung des Eigentums
oder soziale Gesichtspunkte der Betriebsführung !


Zu 1: "... Beitrag zu den globalen Kohlenstoffkreisläufen ..."

Ziel sind damit Bestände,
die auf Grund ihres Alters und ihrer Struktur
die maximale Holzproduktivität haben.
Das sind Bestände mittleren Alters aus amerikanischen Douglasien,
die bei uns erst seit kaum 100 Jahren angebaut werden.
Sie bilden in Europa extrem naturferne und auf Dauer gefährdete Bestände.
Bei den vielen anderen Exoten die in der deutschen Forstwirtschaft
erprobt wurden stellten sich die entscheidenden Probleme immer erst
nach 80 bis 150 Jahren heraus.


Zu 2: "... Forstökosysteme ..."

Fachlich unterscheidet man "Waldökosysteme",
die dem natürlichen System entsprechen,
von "Forstökosystemen", die stark forstwirtschaftlich verändert sind.
Sie werden außerhalb des deuttschen Sprachraumes
als "Plantations" = "Plantagen" bezeichnet.

Dieser Text fordert also die Erhaltung der Altersklassenwälder,
deren Beseitigung Prof. Karl Gayer bereits 1886 mit allem Nachdruck forderte,
die uns all die Probleme mit Kalamitäten, Sturmschäden und Artenschwund
eingebracht haben und deren Umwandlung in jeder einschlägigen Broschüre
der Forstverwaltungen als vorrangiges Ziel angegeben oder geheuchelt wird.


Zu 3: "... der Produktionsfunktion ..."

Was ist die Produktion von "Nichtholz" ?
Ist oder sind das Wild? Pilze? Beeren? .... ?
Das deutsche Waldgesetz legt in Paragraph 1 Absatz 1
die Nutz-, Schutz-, und Erholungsfunktion des Waldes
als gleichrangige Ziele fest.
Hier werden Forstbetriebe sogar dann zertifizierungsfähig gemacht,
wenn sie einen Teil der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben einhalten!


Zu 4: "Bewahrung + Erhaltung ?

... angemessene Verbesserung ...

... in Waldökosystemen ...

Davon haben wir nur wenige und die in Schutzgebieten !


Zu 5: "Erhaltung der Schutzfunktionen"

Das ist ohnehin gesetzliche Vorgabe ! Lawinenschutz und Erosionsschutz (Bayern!) und
Windschutz
(Kahlschlag ! + "fängisch stellen" f. Zuschuß)
im gesamten Wald ist hier offensichtlich zweitrangig !


Zu 6: "sozioökonomische Funktionen" ?

Was sind das für "sozioökonomische Funktionen" ?

Ist es die Erwebsgrundlage f. Waldbesitzer?
Welche müssen erhalten werden ?