3 Zitate zum
Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaften

 

 

Broschüre der Landesregierung MV
Naturnahe Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

(Dieser Text bezieht sich nicht nur auf den NP sondern auf die
pflegliche Nutzung von Wirtschaftswäldern!)

 

Mit dem Aufbau arten- und strukturreicher Wälder sollen deren Gesundheit, Stabilität und Leistungsfähigkeit unter Sicherung aller Waldfunktionen erhöht werden. Dafür ist die Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit eine wesentliche Voraussetzung. Ökologischen und langfristig auch ökonomischen Erfordernissen trägt eine naturnahe Forstwirtschaft nach heutigen Erkenntnissen am besten Rechnung.

....

 

Ziele und Grundsätze der naturnahen Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern:

Im einzelnen umfasst naturnahr Forstwirtschaft unter den Verhältnissen von M-V folgende Ziele und Grundsätze:

- Wesentliche Erhöhung des Anteils standortgerechter Laubbaumarten

- Wesentliche Erhöhung des Anteils gemischter un mehrschichtiger Bestände,

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M-V gehört zur mittel- und westeuropäischen Laubwaldregion. Hier herrschen von Natur aus auf den meisten Standorten Laub- oder Laubmischwälder vor, in denen die Buche dominieren würde.

 

 

Verordnung über die Festsetzung des
Nationalparkes Vorpommersche Boddenlandschaft
§3 Schutzzweck

 

Die Errichtung des Nationalparkes dient dem Schutz der vorpommerschen Boddenlandschaft, der Bewahrung ihrer besonderen Eigenart, Schönheit und Ursprünglichkeit. Im einzelnen wird mit der Erklärung zum Nationalpark die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere die durch menschliche Eingriffe nicht gestörte Entwicklung der ... Lebensgemeinschaften ... und die natürliche Waldentwicklung auf Dünen und Strandwällen des Darß und Zingst gesichert bzw. gefördert.

 

 

Richtlinie zur Behandlung der Wälder im
Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft

3. Kernzone

 

In den Wäldern der Kernzone wird eine freie, vom Menschen unbeeinflusste Naturentwicklung ausgehend vom derzeitigen Entwicklungsstand der Bestände ermöglicht. Forstliche Maßnahmen werden nicht durchgeführt. Auf Veranlassung des Nationalparkamtes und in Abstimmung mit den Forstämtern sind Ausnahmen möglich. Diese Fälle sind der Ministerin für Umwelt und Natur zur Zustimmung vorzulegen und zu begründen. In diesem Rahmen sind vor allem Maßnahmen zum Umbau von Sika-Fichten- und Fichtenbeständen  sowie von naturfernen Kiefernbeständen zur naturgemäßen Bestockung vorzusehen.