Sondergutachten ENERGIE UND UMWELT
Sachverständigenrat f. Umweltfragen beim BMI
im März 1981

P 248:

"Dieser Immissionswert (140 µg IW1 für SO2)
reicht als Grenzwert unzweifelhaft nicht aus
um alle schädlichen Umwelteinwirkungen,
insbesondere solche auf empfindliche Pflanzenarten und
Gefährdung von Ökosystemen, auszuschließen. ...
Unterstellt man eine volle Ausnützung
dieses Belastungsrahmens,
würde dies ... für nahezu 70 % aller Waldbäume
langfristig eine Gefahr des Absterbens bedeuten. ...
Hinzu kommt (eine) Beeinträchtigung der Bodenqualität ...
Dies bedroht nicht nur empfindliche Nadelbäume
sondern alle Laubwälder".



Der Grenzwert von 140 µg IW1 für SO2 pro Kubikmeter Luft
gilt noch immer. Der Wald hatte also alleine schon in den zulässigen
Schwefeldioxidemissionen eine legale Grundlage abzusterben.
Die Immissionen sind aber - Gott sei Dank - infolge öffentlichen
Druckes und des Zusammenbruches der DDR-Industrie,
in der ganzen Republik unter diesen Grenzwert gefallen.
Die Belasung mit Säure die zu wesentlichen Teilen
aus dem Schwefeldioxid entsteht,
ist aber auf 80 % der deutschen Waldfläche immer noch zu hoch!
Die 'Critical Load' durch Säureeintrag wird überschritten,
der Zustand der Böden verschlechtert sich - langsamer - weiter.